Europäische Plattformen sind Zusammenschlüsse von mindestens 11 Kultureinrichtungen aus mindestens 10 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern, die in einem gemeinsam konzipierten europaweiten Programm aufstrebenden europäischen Talenten den Sprung auf den europäischen Markt erleichtern und sie einem breiten europäischen Publikum präsentieren („business to consumer“). Eine Plattform besteht aus einer antragstellenden Einrichtung, die auch Koordinierungsstelle oder coordination entity genannt wird, sowie mindestens zehn weiteren Kultureinrichtungen, die als Mitglieder oder member organisations bezeichnet werden.
Bitte beachten Sie:
Die folgenden Angaben dienen der ersten Orientierung. Detailliertere Informationen zum Förderbereich finden Sie im Programmleitfaden („Guidelines"), der mit den Antragsunterlagen veröffentlicht wird.
Im Mittelpunkt steht die Unterstützung für die Karrieren und die professionelle Entwicklung aufstrebender europäischer Künstler auf dem europäischen Markt.
Gut zu wissen
Es handelt sich bei den Europäischen Plattformen NICHT um Online-Plattformen. Um ein tieferes Verständnis für Plattformen zu erlangen, empfehlen wir, Beschreibungen bereits geförderter Projekte zu studieren.
Die formellen Bedingungen sind hier zusammengefasst. Sowohl die Koordinierungsstelle als auch alle Plattform-Mitglieder müssen diese Auflagen erfüllen.
Plattformen, die ausschließlich Mitglieder aus dem audiovisuellen Bereich haben, sind NICHT förderfähig.
Zusätzliche Auflagen:
Mindestens fünf Plattform-Mitglieder müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in den EWR-Ländern Island und Norwegen haben
Plattform-Mitglieder müssen bereits im Jahr vor der Antragstellung mindestens 30% Nachwuchskünstler präsentiert haben.
Es handelt sich um eine Ko-Finanzierung.
Gut zu wissen
Fällt die Einreichfrist auf einen Feiertag im Land des Antragstellers wird keine Verlängerung gewährt.
Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, so dass Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CED Kultur (z.B. Newsletter) und der EACEA verfolgen sollten.
Die Projektanträge werden online bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (kurz EACEA) in Brüssel eingereicht, die die Förderung durch Kreatives Europa verwaltet. Alle Informationen zum Antrag (eForm) und den zugehörigen Anhängen sind den jeweils aktuellen Antragsunterlagen zu entnehmen: Insbesondere die sogenannten „Guidelines“ (Leitfaden zum Förderbereich), die mit der Ausschreibung veröffentlicht werden, sind Pflichtlektüre für alle Antragsteller. Sie geben Aufschluss über alles Wissenswerte zum Förderbereich (förderfähige Kosten, Checkliste einzureichender Dokumente, Erklärungen zu den Programmprioritäten und Auswahlkriterien).
Gut zu wissen
Die Antragsunterlagen werden ca. 3 Monate vor der Einreichfrist von der EACEA hier veröffentlicht. Zur ersten Orientierung empfehlen wir, die vergangenen Ausschreibungsunterlagen als Muster durchzusehen. Diese finden Sie, zusammen mit den aktuellen Ausschreibungen, im rechten Menufenster.
Um einen Antrag (eForm) in Kreatives Europa KULTUR stellen zu können, müssen sowohl die Koordinierungsstelle als auch alle Plattformmitglieder sich einen sogenannten „Participant Identification Code“, eine neunstellige Nummer (kurz „PIC“) zulegen. Wozu der PIC gebraucht wird und wie er angelegt wird, ist nachfolgend erklärt:
Schritt 1: EU-Login-Account anlegen
Legen Sie ein Nutzerkonto bei EU-Login an. Sie erhalten dann einen Nutzernamen und ein Kennwort.
Hier legen Sie einen EU-Login-Account an
Schritt 2: PIC-Nummer anlegen
Mit den Login-Daten können Sie sich im Participant Portal/ Teilnehmerportal der Europäischen Kommission anmelden und Ihre Einrichtung registrieren („Organisations“ --> „Register“). Damit erhalten Sie Ihre PIC-Nummer. Mit dem PIC werden einige Informationen zu Ihrer Einrichtung gespeichert (z.B. Adresse), die dann automatisch im Online-Antragsformular (eForm) übernommen werden.
Jede Organisation benötigt während der gesamten Programmlaufzeit bis 2020 nur einen PIC. Dieser kann/muss auch für die Antragstellung in anderen EU-Programmen verwendet werden. Wenn Ihre Organisation also durch eine vorherige Antragstellung im Programm Kreatives Europa oder einem anderen EU-Programm (z.B. dem Forschungsprogramm, dem Bürgerschaftsprogramm) einen PIC hat, muss dieser auch weiter verwendet werden.
Hier geht es zum Participant Portal
Schritt 3: Online-Antragsformular eForm erstellen
Die Antragsunterlagen sind in der Regel 3 Monate vor der Einreichfrist verfügbar und werden auf der Seite der EACEA veröffentlicht. Um das eForm erstellen zu können, benötigen Sie nicht nur den PIC der Koordinierungsstelle, sondern auch den PIC jedes Mitglieds der Plattform.
Zugang zu den eForms
ACHTUNG: Zusätzlich zum Antragsformular eForm müssen noch eine Reihe weiterer Unterlagen eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierfür die Guidelines, die mit jedem Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Call for Proposals) veröffentlicht werden. Besonders hilfreich ist hierfür die Checkliste auf der letzten Seite der Guidelines.
Hier geht es zu den Antragsunterlagen der letzten Runde
Auch die finanzielle und die operationelle Leistungsfähigkeit der Koordinierungsstelle wird bewertet: Sind die benötigten fachlichen, personellen und finanziellen Ressourcen vorhanden, um das Projekt durchzuführen?
Gut zu wissen
Die Projekte werden nach einem mehrstufigen Verfahren, an dem Vertreter der EACEA, der Generaldirektion Bildung und Kultur in der Europäischen Kommission (GD EAC) und Experten aus den am Programm teilnehmenden Ländern beteiligt sind, ausgewählt. Interessierte können sich als nationale Experten auf den Aufruf zur Expertensuche bewerben.
Beschreibungen und Neues aus geförderten Projekten mit deutscher Beteiligung haben wir für Sie zusammengestellt. Kurzbeschreibungen aller durch Kreatives Europa geförderten Projekte können in der Projektdatenbank Dissemination Platform der Europäischen Kommission eingesehen werden. Dort sind auch die Projekte des Vorgängerprogramms KULTUR (2007-2013) zu finden.