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Europäische Plattformen sind Zusammenschlüsse von mehreren Kultureinrichtungen, die gemeinsam ein europaweites Programm für aufstrebende Talente entwickeln.

Ziel dieses Förderbereiches ist es, junge Talente aus Europa  aus allen Kultursparten zu fördern. Eine Plattform besteht aus einer antragstellenden Einrichtung (coordination entity) und mindestens elf weiteren Kultureinrichtungen (member organisations) aus  verschiedenen, teilnahmeberechtigen Ländern. Die Plattform muss ein europaweites  Programm entwickeln, mit dem sie aufstrebenden europäischen Talenten den Sprung auf den europäischen Markt erleichtern und sie einem breiten europäischen Publikum präsentieren („business to consumer“). 
Der Förderbreich Plattformen wurde nur zwei Mal pro Programmlaufzeit ausgeschrieben (2021 und 2024). Die nächste Ausschreibung wird erst im neuen Programm voraussichtlich 2028 erfolgen.

Nächste Einreichfrist

31. Januar 2024 (17Uhr MEZ)

Gefördert werden Projektideen, die zum Ziel und den Prioritäten des Förderbereichs passen.

Das Ziel der Plattformen lautet:

  • Stärkung der Sichtbarkeit aufstrebender europäischer Nachwuchskünstler:innen und ihren Werken in Europa und darüber hinaus

Folgende Prioritäten müssen von der Plattform aufgegriffen werden:

  • Internationalisierung der Karrieren von europäischen Nachwuchskünstler:innen
  • Förderung einer fairen, inklusiven und vielfältigen Arbeitsumgebung für aufstrebende Künstler:innen
  • Beitrag zur Steigerung der ökologischen Nachhaltigkeit und des Umweltbewusstseins des jeweiligen Sektors

Weitere Anforderungen, die Europäische Plattformen erfüllen müssen:

  • Erarbeitung einer künstlerischen Redaktions- und Markenstrategie
  • Finanzielle Unterstützung für die Mitgliedsorganisationen der Plattform (re-granting)
  • Erarbeitung einer eigenen Definition für Nachwuchskünstler:innen
  • Pro Jahr müssen 50 Nachwuchskünstler:innen unterstützt werden
  • Entwicklung einer Strategie zur Gewinnung neuer Plattformmitglieder

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

 

Eine Plattform muss aus einer antragstellenden Einrichtung (coordination entity) und mindestens elf weiteren Organisationen (member organisations) aus verschiedenen, teilnahmeberechtigen Ländern bestehen.

Der Antrag für Europäische Plattformen wird von einer antragstellenden Organisation eingereicht. Die Mitgliedsorganisationen der Plattform gelten als third parties.
Um einen Antrag einreichen zu können, müssen folgende formelle Kriterien erfüllt werden:

Rechtsstatus juristische Person: Die antragstellende Organisation (coordinating entity) und die Mitgliedsorganisationen der Plattform müssen eine juristische Person sein. Das umfasst öffentliche Einrichtungen wie z.B. Ministerien, öffentliche Museen oder Theater und privatrechtliche Einrichtungen wie z.B. eingetragene Vereine oder Unternehmen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Zweijährige rechtliche Existenz: Die antragstellende Organisation (coordination entity) muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist. Für die Mitgliedsorganisationen gilt dies nicht.

Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Die antragstellende Organisation sowie die Mitgliedsorganisationen der Plattform müssen ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien

Eine vorläufige Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie hier.

Bei der Förderung von Plattformen handelt sich um eine Ko-Finanzierung. Dies bedeutet, dass 80% der förderfähigen Gesamtkosten beantragt werden können. In der zweiten Antragsrunde für Plattformen 2024 können für die Laufzeit von vier Jahren maximal 2,8 Mio. Euro beantragt werden.

Jede Mitgliedsorganisation kann pro Jahr maximal 60.000 Euro erhalten. Jährlich muss 70% des Budgets für das künstlerische Programm aufgewendet werden.

Die Antragstellung für Plattformen ist zweimal in der aktuellen Programmlaufzeit (2012-2027) möglich. Die erste Antragsrunde erfolgte 2021. Die Deadline für die aktuelle Ausschreibung ist am 31. Januar 2023 (17Uhr MEZ). Weiter gilt Folgendes zu beachten:  

  • Antragsunterlagen sind ca. zwei Monate (spätestens sechs Wochen) vor Einreichfrist verfügbar.
  • Zur Vorbereitung können die Unterlagen der jeweils letzten Ausschreibung genutzt werden.
  • Auswahlergebnisse sind ca. sechs Monate nach der jeweiligen Einreichfrist zu erwarten.
  • Projekte starten ca. neun Monate nach Antragstellung.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich 48 Monate.

Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, sodass Sie in jedem Fall den aktuellen Meldungen des CED KULTUR (z.B. Newsletter) folgen sollten.

Die Bewertung des Antrags basiert auf vier Kriterien:

  • Relevanz: Werden die oben genannten Ziele und Prioritäten erfüllt? Wird ein europäischer Mehrwert geschaffen?
  • Qualität der Inhalte und Aktivitäten: Tragen die geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Prioritäten und der Projektziele bei? Gibt es konkrete gemeinsame Aktivitäten und ist die Strategie zur Unterstützung der Mitgliedsorganisationen klar definiert?
  • Projektmanagement: Wird die Zusammenarbeit im Projekt gut koordiniert? Ist das Budget angemessen?
  • Kommunikation und Verbreitung: Gibt es eine Strategie, um die Zielgruppen zu erreichen und das gesamt Projekt sichtbar zu machen? Sieht die Planung vor, die Ergebnisse längerfristig zu verbreiten?

Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von Vertreter:innen der EU und Expert:innen aus teilnahmeberechtigen Ländern ausgewählt. Interessierte können sich als nationale Expert:innen auf den Aufruf zur Expert:innensuche bewerben.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP). In unserem Video-Tutorial zum FTOP erklären wir Ihnen, wie Sie einen Zugang dafür anlegen. Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht. Die aktuellen Unterlagen und Dokumente finden Sie weiter unten auf der Seite.

Ihr Kontakt

Antragsunterlagen

Die Angaben zum Förderbereich auf unserer Website dienen der ersten Orientierung. Wenn Sie eine Antragstellung planen, müssen Sie die offiziellen Unterlagen lesen. Sie finden hier Ansichtsexemplare. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte die Dokumente aus dem Antragsportal der EU.

Plattformen 2017-2020

Die Europäische Kommission hat eine Broschüre erstellt, in der alle geförderten Plattformen (Laufzeit 2017-2020) kurz vorgestellt werden.

Videotutorial zum Antragsportal der EU