Culture Moves Europe
Culture Moves Europe ist das Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler:innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert.
Culture Moves Europe gibt Kunst- und Kulturtätigen die Möglichkeit, selbst initiierte Projekte im Ausland durchzuführen, um internationale Arbeitsbeziehungen zu entwickeln oder zu vertiefen. Dabei werden sowohl die Individuelle Mobilität von Einzelpersonen als auch Residenzen für Gastorganisationen gefördert.
Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt.
Individuelle Mobilität
Die Aktionslinie Individuelle Mobilität richtet sich an einzelne Kunst- und Kulturstätige, die vorhaben, ein Projekt mit einem Partner in einem Creative Europe Land durchzuführen.
Gefördert werden Reisen von Einzelpersonen zwischen 7 und 60 Tagen, und Reisen von Gruppen bis zu 5 Personen zwischen 7 und 21 Tagen.
Jedes Projekt muss zwei der vier Ziele addressieren:
- To learn: Erweiterung der Kompetenzen und Fähigkeiten sowie berufliche Weiterentwicklung
- To connect: Aufbau beruflichen Netzwerks, Kontaktaufnahme mit neuen Zielgruppen
- To create: neue Kreative Prozesse, Koproduktionen und Erschaffung kultureller Werke
- To explore: kreative und künstlerische Forschung, Untersuchung von und Arbeit an einem neuen Konzept
Gezahlt werden Tagespauschalen von 85€ Per Diem und Reisekostenpauschale von 400€ – 800€. Darüber hinaus gibt es Top Up für Menschen mit Behinderung sowie weitere Top Ups für Visakosten, Familienangehörige und nachhaltiges Reisen.
Wichtig: Reine Präsentation bereits geschaffener Werke und reine Ausstellung oder Aufführung sind nicht förderfähig.
Einen Antrag können Kunst- und Kulturtätige stellen, die ihren Wohnsitz in einem der 41 Creative Europe Ländern haben, mindestens 18 Jahre alt und in einem der teilnehmenden Sektoren aktiv sind. Das Programm steht sowohl aufstrebenden als auch etablierten Künstler:innen, Kreativen und Kulturtätigen offen.
Die teilnehmenden Sektoren sind: Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design und Modedesign, Kulturerbe, Literatur und Musik.
Die teilnahmeberechtigten Länder sind:
- die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
- Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien
Der nächste Rolling Call wird voraussichtlich Anfang Oktober 2026 veröffentlicht.
Bei einem Rolling Call handelt es sich um eine laufende Ausschreibung, die keine einmalige Frist hat. Stattdessen kann der Antrag während der Förderperiode monatlich gestellt werden.
Unser Tipp: Beantragen Sie in den ersten Monaten der Ausschreibungsphase. Erfahrungsgemäß ist die Antragszahl und somit die Konkurrenz in den ersten Monaten niedriger.
Die Antragstellung erfolgt über das Goethe Application Portal (GAP).
- Alle Informationen rund um Culture Moves Europe
- Ausschreibung zur Individuellen Mobilitätsförderung (der Link führt aktuell zum alten Call)
- Bei dem Linktree des Goethe Instituts finden Sie weitere nützliche Informationen
- Bei weiteren Fragen zum Programm wenden Sie sich gerne auch an: culturemoveseurope@goethe.de
Residenzförderung
Die zweite Aktionslinie umfasst Residenzen für Gastorganisationen. Gastorganisationen erhalten dabei finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (21 bis 31 Tage), Langzeitaufenthalten (32 bis 62 Tage) und ausgedehnten Aufenthalten (63 bis 90 Tage) von eins bis fünf Kunst- und Kulturtätigen aus einem anderen Creative Europe Land.
Gezahlt werden Tagespauschalen von 50€ Per Diem an die Organisation und 30 € Per Diem an die Künstler:innen. Die Reisekostenpauschale beträgt 400€ – 800€. Darüber hinaus gibt es Top Up für die Ermöglichung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung sowie weitere Top Ups für Visakosten, Familienangehörige und nachhaltiges Reisen.
Das Residenzprojekt muss zwei der fünf Ziele adressieren:
- To learn: Erweiterung der Kompetenzen und Fähigkeiten sowie berufliche Weiterentwicklung
- To connect: Aufbau beruflichen Netzwerks, Kontaktaufnahme mit neuen Zielgruppen
- To create: neue Kreative Prozesse, Koproduktionen und Erschaffung kultureller Werke
- To explore: kreative und künstlerische Forschung, Untersuchung von und Arbeit an einem neuen Konzept
- To transform: Beitrag zum gesellschaftlichen Wandel im Einklang mit Prinzipien von New European Bauhaus
Im Rahmen der Residenzförderung für Gastorganisationen können sich Einrichtungen (juristische Personen) bewerben, die ihren Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Ländern haben und in einem der teilnehmenden Sektoren aktiv sind.
Die teilnehmenden Sektoren sind: Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design und Modedesign, Kulturerbe, Literatur und Musik.
Die teilnahmeberechtigten Länder sind:
- die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
- Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien
Die Ausschreibung Residenzen für Gastorganisationen wird voraussichtlich Mitte Oktober 2026 veröffentlicht.
Die Bewerbung erfolgt in zwei Phasen:
Phase 1: Einreichung des Antrags, in dem das Residenzprojekt beschrieben wird.
Phase 2: Wird das Residenzprojekt in der ersten Phase ausgewählt, kann die Gastorganisation die Künstler:innen und Kulturtätigen für die Teilnahme an der Residenz aussuchen. Danach folgt der zweite und somit der letzte Teil des Antragsverfahrens.
Die Antragstellung erfolgt über das Goethe Application Portal (GAP).
- Alle Informationen rund um Culture Moves Europe
- Ausschreibung für Gastorganisationen (der Link führt aktuell zum alten Call)
- Bei dem Linktree des Goethe Instituts finden Sie weitere nützliche Informationen
- Bei weiteren Fragen zum Programm wenden Sie sich gerne auch an: culturemoveseurope@goethe.de