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Europäische Kooperationsprojekte basieren auf einer intensiven, grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus ganz Europa.

Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen. Das Konsortium besteht aus einer Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weiteren Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.

 

 

 

Nächste Deadline

13. Mai 2025 (17:00 Uhr MEZ)

Gefördert werden Projektideen, die zu den Zielen  des Förderbereichs passen. Darüber hinaus muss jedes Projekt einen europäischen Mehrwert besitzen, d.h. es muss sinnvollerweise mit europäischen Partnerorganisationen umsetzbar sein und nicht genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.

Zu einem der folgenden Ziele muss ein Projekt beitragen:

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung
  • Innovation

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen (overarching priorities) beitragen:

  • Ökologische Nachhaltigkeit
  • Inklusion und Gleichstellung der Gechlechter
  • Digitaler Wandel
  • Internationale Beziehungen

Kleine Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens drei Kultureinrichtungen aus drei verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern.

Mittlere Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens fünf Kultureinrichtungen aus fünf verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern.

Große Kooperationsprojekte bestehen aus mindestens zehn Kultureinrichtungen aus zehn verschiedenen, teilnahmeberechtigten Ländern

Kooperationsprojekte müssen von allen Partnerorganisationen gemeinsam konzipiert und umgesetzt werden. Die aktive Beteiligung aller Partnerorganisationen wird somit vorausgesetzt.

Um einen Antrag einreichen zu können, müssen folgende formelle Kriterien erfüllt werden:

Rechtsstatus juristischer Person: Alle beteiligten Organisationen (lead partner und weitere Partnerorganisationen) müssen juristische Personen sein. Das umfasst öffentliche Einrichtung wie z.B. Ministerien, öffentliche Museen oder Theater und privatrechtliche Einrichtung wie z.B. eingetragene Vereine oder Unternehmen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Zweijährige rechtliche Existenz: Die antragstellende Organisation (lead partner) muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist. Für die weiteren Partnerorganisationen gilt dies nicht.

Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Alle beteiligten Organisationen müssen ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien

Die aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie auch hier.

Bei der Förderung Europäischer Kooperationsprojekte handelt sich um eine Ko-Finanzierung.

Kleine Kooperationsprojekte können mit 80% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 20% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Mittlere Kooperationsprojekte können mit 70% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 1 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 30% müssen von den Partnerorganisationen aufgebracht werden.

Große Kooperationsprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2 Mio. Euro bezuschusst werden. Die verbleibenden 40% müssen von jeder Partnerorganisation aufgebracht werden.

Die Antragstellung für Kleine und Mittlere Kooperationsprojekte ist einmal im Jahr möglich. Die Antragstellung für Große Kooperationsprojekte ist alle zwei Jahre möglich (2025, 2027). Die aktuelle Ausschreibung wurde am 10. Dezeber 2024 veröffentlicht. Anträge können bis einschließlich 13. Mai 2025, 17 Uhr MEZ, eingereicht werden.

Weiter gilt zu beachten:

  • Antragsunterlagen sind ca. zwei Monate (spätestens sechs Wochen) vor Einreichfrist verfügbar.
  • Zur Vorbereitung können die Unterlagen der jeweils letzten Ausschreibung genutzt werden.
  • Auswahlergebnisse sind ca. sechs Monate nach der jeweiligen Einreichfrist zu erwarten.
  • Projekte starten ca. neun Monate nach Antragstellung.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 48 Monate.

Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, sodass Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CED KULTUR (z.B. Newsletter) verfolgen sollten.

Die Bewertung des Antrags basiert auf vier Kriterien:

  • Relevanz: Werden die oben genannten Ziele und Prioritäten erfüllt? Wird ein europäischer Mehrwert geschaffen?
  • Qualität der Inhalte und Aktivitäten: Tragen die geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Prioritäten und der Projektziele bei? Sind alle Partner eingebunden und ist die Planung realistisch?
  • Projektmanagement: Wird die Zusammenarbeit im Projekt gut koordiniert? Ist das Budget angemessen?
  • Kommunikation und Verbreitung: Gibt es eine Strategie, um die Zielgruppen zu erreichen und das gesamt Projekt sichtbar zu machen? Sieht die Planung vor, die Ergebnisse längerfristig zu verbreiten?

Auch die operationelle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung wird bewertet. Dazu muss eine Liste von bereits durchgeführten Projekten eingereicht werden.

Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von Vertreter:innen der EU und Expert:innen aus teilnahmeberechtigen Ländern ausgewählt. Interessierte können sich als nationale Expert:innen auf den Aufruf zur Expert:innensuche bewerben.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP). In unserem Video-Tutorial zum FTOP erklären wir Ihnen, wie Sie einen Zugang dafür anlegen.

Das digitale Antragsverfahren ist ab der Veröffentlichung der Ausschreibung (Call Document) bis zur jeweiligen Einreichungsfrist zugänglich. In diesem Zeitraum können Sie auf die jeweils aktuellen Antragsunterlagen zugreifen und die digitale Antragsmaske bearbeiten. Das Call Document ist die rechtliche Grundlage der Ausschreibung, mit der die EU-Kommission Projekte zur Einreichung auffordert. Das Call Document umfasst alle wichtigen Informationen rund um die Ausschreibung, Antragsvoraussetzungen, Antragstellung und -bewertung. Möchten Sie einen Antrag für Kreatives Europa KULTUR einreichen, sollten Sie sich in jedem Fall das Call Document anschauen.

Die aktuellen Unterlagen und Dokumente finden Sie als Ansichtsexemplare weiter unten auf der Seite.

Ihr Kontakt

Antragsunterlagen

Die Angaben zum Förderbereich auf unserer Website dienen der ersten Orientierung. Wenn Sie eine Antragstellung planen, müssen Sie das offizielle Ausschreibungsdokument (Call Document) lesen und die offiziellen Antragsunterlagen verwenden.  Hierfür nutzen Sie bitte die Dokumente aus dem Antragsportal, dem Funding and Tenders Portal (FTOP). Hierfür müssen Sie im FTOP registriert sein und die entsprechende Ausschreibung aufrufen. Unter „Submission Service“ starten Sie jeweils die Antragsstellung und bekommen Zugang zu allen Antragsunterlagen.:

Untenstehend finden Sie lediglich Ansichtsexemplare der Antragsunterlagen.

Ergebnisse 2014-2020

Die Broschüre bietet eine Auswertung der Ergebnisse  für die Laufzeit 2014-2020. Berücksichtigt sind Projekte mit deutscher Beteiligung aller Förderbreiche aus Kreatives Europa KULTUR.

Videotutorial zum Antragsportal der EU