Mobilitätsförderung
Culture Moves Europe ist das Förderprogramm der EU, das die Mobilität von Künstler:innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen fördert.
Culture Moves Europe gibt Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit, selbst initiierte Projekte durchzuführen, um internationale Arbeitsbeziehungen zu entwickeln oder zu vertiefen. Dabei werden sowohl die Individuelle Mobilität von Einzelpersonen als auch Residenzen für Gastorganisationen gefördert.
Culture Moves Europe wird durch das Programm Kreatives Europa KULTUR der Europäischen Union finanziert und durch das Goethe-Institut umgesetzt.
Es gibt zwei Aktionslinien: Individuelle Mobilität und Residenzen für Gastorganisationen.
Die Individuelle Mobilitätsförderung richtet sich an einzelne Kunst- und Kulturschaffende, die vorhaben, ein Projekt mit einem Partner in einem Creative Europe Land durchzuführen, um
- sich beruflich weiterzuentwickeln oder international zusammenzuarbeiten,
- Koproduktionen mitzugestalten oder zu entwickeln
- oder Europas kulturelles Erbe zu erkunden, um ihre Kreativität zu fördern.
Gefördert werden Einzelpersonen, die zwischen 7 und 60 Tagen reisen, und Gruppen von bis zu 5 Personen, die für bis zu 21 Tagen reisen.
Die zweite Aktionslinie umfasst Residenzen für Gastorganisationen. Gastorganisationen erhalten dabei finanzielle Unterstützung zur Förderung von Kurzzeitaufenthalten (21 bis 31 Tage), Langzeitaufenthalten (32 bis 62 Tage) und ausgedehnten Aufenthalten (63 bis 90 Tage) von eins bis fünf Kunst- und Kulturschaffenden aus einem anderen teilnahmeberechtigten Land.
Im Rahmen der Individuellen Mobilitätsförderung können sich aufstrebende oder etablierte Künstler:innen, Kreative und Kulturschaffende bewerben, die in einer oder mehreren Kultursparten des Programms Kreatives Europa KULTUR tätig sind. Die Bereiche umfassen folgende Sektoren: Musik, Literatur, Architektur, darstellende Kunst, bildende Kunst, kulturelles Erbe, Design und Modedesign
Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Die Antragstellenden müssen aus einem am Programm teilnahmeberechtigten Land kommen bzw. dort ihren Wohnsitz haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:
- die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
- Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien
- Seit dem 1. Januar 2026 ist Moldau offiziell Teil des Creative Europe-Programms und damit auch im Mobilitätsprogramm Culture Moves Europe teilnahmeberechtigt.
Die aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie auch hier.
Im Rahmen der Residenzförderung für Gastorganisationen können sich Einrichtungen (juristische Personen) bewerben, die in einer oder mehreren Kultursparten des Programms Kreatives Europa KULTUR tätig sind und ihren Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Ländern haben.
Individuelle Mobilitätsförderung
Vom 01.10.2025 bis zum 30.04.2026 kann sich monatlich beworben werden.
Residenzen für Gastorganisationen
Die Ausschreibung ist vom 15.12.2026 bis zum 16.03.2026 geöffnet. Geförderte Residenzvorhaben können ab dem 08.06.2026 starten.
Die Antragstellung erfolgt über das Goethe Application Portal (GAP).
- Alle Informationen rund um Culture Moves Europe
- Ausschreibung zur Individuellen Mobilitätsförderung
- Ausschreibung für Gastorganisationen
- Während der offenen Ausschreibungszeiträume gibt es eine offene Fragerunde, in der die Expert:innen des Goethe-Instituts das Programm vorstellen. Hier können Sie sich für die Fragerunde anmelden.
- Bei weiteren Fragen zum Programm wenden Sie sich gerne auch an: culturemoveseurope@goethe.de