Europäische Netzwerke
Europäische Netzwerke vertreten als europäische Verbände eine Kultursparte und sorgen für eine grenzübergreifende Vernetzung innerhalb der Sparte.
Netzwerke sind Interessensvertretungen verschiedener Kultursparten und müssen eine bereits bestehende, hohe Reichweite in Europa haben. Sie setzen sich aus einer antragstellenden Organisation (coordinating entity) und den Mitgliedern des Netzwerkes (members) zusammen. Das Netzwerk vertritt die Interessen und Werte aller Mitglieder und übt repräsentative Aufgaben aus. Der Förderbereich ist für alle Kultur- und Kreativsektoren offen (ausgenommen des audiovisuellen Sektors).
Der Förderbreich Europäische Netzwerke wurde nur zwei Mal pro Programmlaufzeit ausgeschrieben (2021 und 2024). Die nächste Ausschreibung wird erst im neuen Programm voraussichtlich 2028 erfolgen.
Nächste Einreichfrist
07. März 2024, 17Uhr MEZ
Gefördert werden Projektideen, die zu den Prioritäten des Förderbereichs passen. Diese lauten:
- Förderung des Zugangs zu und Teilhabe an Kultur sowie der Publikumsentwicklung
- Kapazitätenaufbau innerhalb Europas und darüber hinaus
- Beitrag zum European Green Deal
- Anwendung von neuen Technologien und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Außerdem muss ein Netzwerk Regeln für die Leitung sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder haben, die formell festgelegt wurden (z.B. in einer Satzung).
Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:
- Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
- Umwelt und Klimaschutz
Ein Netzwerk besteht aus einer antragstellenden Organisation (coordinating entity) und den Mitgliedsorganisationen (members). Es gibt keine Vorgabe, wie viele Mitglieder aus wie vielen Ländern ein Netzwerk haben muss. Allerdings sollen Netzwerke eine hohe Repräsentativität in Europa besitzen. Die Mitglieder müssen im Antrag aufgelistet werden.
Um einen Antrag einreichen zu können, müssen folgende formelle Kriterien erfüllt werden:
Rechtsstatus juristische Person: Die antragstellende Organisation (coordinating entity) muss eine juristische Person sein. Das umfasst öffentliche Einrichtungen wie z.B. Ministerien, öffentliche Museen oder Theater und privatrechtliche Einrichtungen wie z.B. eingetragene Vereine oder Unternehmen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Zweijährige rechtliche Existenz: Die antragstellende Organisation (coordinating entity) muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist.
Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Die antragstellende Organisation (coordinating entity) muss ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:
- die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
- Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien
Eine vorläufige Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie hier.
Bei der Förderung von Netzwerken handelt sich um eine Ko-Finanzierung. Es können 80% der förderfähigen Gesamtkosten beantragt werden. In der zweiten Antragsrunde für Netzwerke 2024 kann für die Laufzeit von vier Jahren maximal 1,2Mio. Euro beantragt werden.
Die Antragstellung für Netzwerke ist zweimal in der aktuellen Programmlaufzeit (2012-2027) möglich. Die erste Runde erfolgte 2021. Die Deadline für die aktuelle Ausschreibung ist am 07. März 2024 (17Uhr MEZ). Weiter gilt Folgendes zu beachten:
- Antragsunterlagen sind ca. zwei Monate (spätestens sechs Wochen) vor Einreichfrist verfügbar.
- Zur Vorbereitung können die Unterlagen der jeweils letzten Ausschreibung genutzt werden.
- Auswahlergebnisse sind ca. sechs Monate nach der jeweiligen Einreichfrist zu erwarten.
- Projekte starten ca. neun Monate nach Antragstellung.
- Die maximale Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich 48 Monate.
Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, sodass Sie in jedem Fall den aktuellen Meldungen des CED KULTUR (z.B. Newsletter) folgen sollten.
Die Bewertung des Antrags basiert auf vier Kriterien:
- Relevanz: Werden die oben genannten Ziele und Prioritäten erfüllt? Erreicht das Netzwerk eine hohe Reichweite in Europa?
- Qualität der Inhalte und Aktivitäten: Tragen die geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Prioritäten und der Projektziele bei? Sind die Mitglieder und ihre Bedürfnisse sinnvoll berücksichtigt?
- Projektmanagement: Wird die Zusammenarbeit im Projekt gut koordiniert? Ist das Budget angemessen?
- Kommunikation und Verbreitung: Gibt es eine Strategie, um die Zielgruppen zu erreichen und das gesamte Projekt sichtbar zu machen? Sieht die Planung vor, die Ergebnisse längerfristig zu verbreiten?
Auch die operationelle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung wird bewertet. Dazu muss eine Liste von bereits durchgeführten Projekte eingereicht werden.
Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von Vertreter:innen der EU und Expert:innen aus teilnahmeberechtigen Ländern ausgewählt. Interessierte können sich als nationale Expert:innen auf den Aufruf zur Expert:innensuche bewerben.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP). In unserem Video-Tutorial zum FTOP erklären wir Ihnen, wie Sie einen Zugang dafür anlegen. Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht. Die aktuellen Unterlagen und Dokumente finden Sie weiter unten auf der Seite.
Ihr Kontakt
Antragsunterlagen
Die Angaben zum Förderbereich auf unserer Website dienen der ersten Orientierung. Wenn Sie eine Antragstellung planen, müssen Sie die offiziellen Unterlagen lesen. Sie finden hier Ansichtsexemplare. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte die Dokumente aus dem Antragsportal der EU.
Netzwerke 2017-2020
Die Europäische Kommission hat eine Broschüre erstellt, in der alle geförderten Netzwerke (Laufzeit 2017-2020) kurz vorgestellt werden.