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Der Förderbereich Literaturübersetzungen unterstützt die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke in Europa.

Im Mittelpunkt des Förderbereichs steht die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung von europäischen Werken. Übersetzt werden können belletristische Werke (works of fiction) aller Genres. Die Autor:innen der einzureichenden Werke müssen Staatsbürger:innen oder Einwohner:innen eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbes eines teilnahmeberechtigten Landes zählen. Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen.

Gefördert werden Projektideen, die zu den folgenden Prioritäten des Förderbereichs passen:

  • Stärkung der transnationalen Verbreitung und Vielfalt der europäischen Literatur
  • Förderung der Übersetzung und Bewerbung von literarischen Werken aus weniger verbreiteten Sprachen
  • Publikumsentwicklung
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Buchsektors durch stärkere Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette

Gefragt ist ein strategisches Vorgehen bei Übersetzung, Verbreitung und Bewerbung. Projekte sollten die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteur:innen im Buchsektor verbessern und Grundsätze der fairen Entlohnung befolgen.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Es können Projekte in drei verschiedenen Größen beantragt werden:

  • Kleine Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von fünf bis zehn Werken
  • Mittlere Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von elf bis 20 Werken
  • Große Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von mindestens 21 Werken

Förderfähige Autor:innen: Die Autor:innen der einzureichenden Werke müssen Staatsbürger:innen oder Einwohner:innen eines teilnahmeberechtigten Landes sein oder zum literarischen Erbes eines teilnahmeberechtigten Landes zählen. 

Förderfähige Werke: Eingereicht werden können belletristische Werke (works of fiction) von hohem literarischen Wert als Druckerzeugnis wie auch im digitalen Format (E-Books) sowie Hörbücher. Die Übersetzung von Sachbüchern ist nicht förderfähig.

Darüber hinaus gilt zu beachten:

  • Das Werk wurde zum Zeitpunkt der Öffnung des betreffenden Bewerbungszeitraums in der Originalsprache bereits veröffentlicht.
  • Das Werk wurde noch nicht in die Zielsprache übersetzt (Ausnahme: wenn eine neue Übersetzung gerechtfertigt ist).

Förderfähig sind Verlage und Organisationen, die im Buch- und Verlagssektor aktiv sind. Der Antrag kann in zwei Kategorien gestellt werden:

  • Kategorie 1: Das Projekt wird von einer antragsberechtigten Organisation gestellt und durchgeführt.
  • Kategorie 2: Das Projekt wird von einem Konsortium aus mindestens zwei antragsberechtigten Organisationen gestellt und durchgeführt.

Hinweis: Große Übersetzungsprojekte mit mindestens 21 Werken können nicht von einem einzelnen Verlag, sondern nur von einem Konsortium aus mindestens zwei Organisationen eingereicht werden.

Folgende formelle Kriterien müssen von den antragstellenden Organisationen erfüllt werden:

Rechtsstatus juristischer Person: Die antragstellende Organisation muss eine juristische Person sein, z.B. Verlage oder Verlagshäuser. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Verlegerische Tätigkeit: Die antragstellende Organisation muss verlegerische Tätigkeiten nachweisen können.

Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Die antragstellende Organisation muss ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien

Eine vorläufige Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie hier.

Kleine Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 100.000 Euro bezuschusst werden.

Mittlere Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden.

Große Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 300.000 Euro bezuschusst werden.

Die verbleibenden 40% müssen jeweils von der/den beteiligten Organisation/en aufgebracht werden. 

Die Antragstellung ist in der Regel einmal jährlich möglich. Die Einreichfrist der nächsten Ausschreibungsrunde ist am 11. Februar 2025 (17:00 Uhr MEZ). Um Neuigkeiten zur Einreichfrist und Informationen zur Ausschreibung zu erhalten, abonnieren Sie bitte unseren Newsletter. Weiter gilt zu beachten:

  • Antragsunterlagen sind ca. zwei Monate (spätestens sechs Wochen) vor Einreichfrist verfügbar.
  • Zur Vorbereitung können die Unterlagen der jeweils letzten Ausschreibung genutzt werden.
  • Auswahlergebnisse sind ca. sechs Monate nach der jeweiligen Einreichfrist zu erwarten.
  • Projekte starten ca. neun Monate nach Antragstellung.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, sodass Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CED KULTUR (z.B. Newsletter) verfolgen sollten.

Bei der Bewertung des Antrags wird sich auf vier Kriterien bezogen:

  • Relevanz: Werden die oben genannten Ziele und Prioritäten erfüllt? Wird die Diversität im europäischen Buchsektor durch das Projekt gesteigert?
  • Qualität der Inhalte und Aktivitäten: Tragen die geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Prioritäten und der Projektziele bei? Sind alle Partner eingebunden und ist die Planung realistisch?
  • Projektmanagement: Wird die Zusammenarbeit im Projekt gut koordiniert? Ist das Budget angemessen?
  • Kommunikation und Verbreitung: Gibt es eine Strategie, um die Zielgruppen zu erreichen und das gesamte Projekt sichtbar zu machen? Sieht die Planung vor, die Ergebnisse längerfristig zu verbreiten?

Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von Vertreter:innen der EU und Expert:innen aus teilnahmeberechtigen Ländern ausgewählt. Interessierte können sich als nationale Expert:innen auf den Aufruf zur Expert:innensuche bewerben.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP). In unserem Video-Tutorial zum FTOP erklären wir Ihnen, wie Sie einen Zugang dafür anlegen. Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht. Die aktuellen Unterlagen und Dokumente finden Sie weiter unten auf der Seite.

Ihr Kontakt

Antragsunterlagen

Die Angaben zum Förderbereich auf unserer Website dienen  der ersten Orientierung. Sie finden hier untenstehend lediglich aktuelle Ansichtsexemplare. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte die Dokumente aus dem Antragsportal, dem Funding and Tenders Portal (FTOP). Hierfür müssen Sie im FTOP registriert sein und die entsprechende Ausschreibung aufrufen: Circulation of European literary works
(CREA-CULT-2025-LIT). Unter „Submission Service“ starten Sie die Antragsstellung und bekommen Zugang zu allen Antragsunterlagen.

Translators on the Cover

Die EU hat den Bericht „Translators on the Cover“ herausgebracht. Er enthält Empfehlungen für und Best Practice aus dem Übersetzungsbereich.

Infosession „Förderung für Literaturübersetzungen“​

Videotutorial zum Antragsportal der EU