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Es ist so weit: die Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte wurde veröffentlicht! Damit fördert die EU Projekte, die eine intensive, grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).

Ausschreibungsfrist: 23. Februar 2023 (17:00 Uhr MEZ)

Die Förderkategorien bleiben gleich:

  • Kleine Kooperationsprojekte: 3 Partner aus 3 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 200.000 Euro
  • Mittlere Kooperationsprojekte: 5 Partner aus 5 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 70 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 1 Mio. Euro
  • Große Kooperationsprojekte: 10 Partner aus 10 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 60 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 2 Mio. Euro

Weitere Infos zu Förderkategorien und inhaltlichen Prioritäten finden Sie hier.

Antragsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden in den kommenden Tagen im Funding and Tenders Opportunity Portal (FTOP) je Kategorie veröffentlicht:

Nun beginnt für viele Kultureinrichtungen die Zeit der Antragstellung. Wir unterstützen Sie dabei und stehen Ihnen gerne zur Seite – von der Projektidee bis zur Einreichung des Antrags. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung bieten wir am 6. und 13. Dezember zwei Online-Infoveranstaltungen an. Außerdem bieten wir Ihnen gerne persönliche Beratung an, rufen Sie uns dafür einfach an.