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Es ist Zeit für grenzübergreifende Zusammenarbeit: der Call für Europäische Kooperationsprojekte wurde am 19. Oktober 2023 veröffentlicht. Mit diesem Förderbereich unterstützt die Europäische Kommission Kulturprojekte, in denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern zusammenarbeiten und europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Organisation (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).

Die Ausschreibungsfrist ist am 23. Januar 2024 (17:00 Uhr MEZ).

Neuerungen im Förderbereich

Dieses Jahr gibt es zwei wichtige Änderungen im Förderbereich Europäische Kooperationsprojekte. Die erste Änderung ist formaler Natur und betrifft die Förderkategorie Große Kooperationsprojekte: diese wird dieses Jahr nicht ausgeschrieben. Der Call für Große Kooperationsprojekte erscheint voraussichtlich nur alle zwei Jahre und wird erst im nächsten Jahr erwartet. Die Formalitäten für Kleine und Mittlere Kooperationsprojekte bleiben gleich:

Kleine Kooperationsprojekte: mind. 3 Partner aus 3 Ländern.
Ko-Finanzierungsrate 80 % bzw. max. 200.000 Euro
Mittlere Kooperationsprojekte: mind. 5 Partner aus 5 Ländern.
Ko-Finanzierungsrate 70 % bzw. max. 1 Mio. Euro
Weitere Infos zu Förderkategorien und Förderkriterien finden Sie hier

Die zweite Änderung betrifft die inhaltliche Seite des Förderbereichs: im aktuellen Call für Europäische Kooperationsprojekte wird die Unterstützung der Ukraine zu einer neuen spezifischen Priorität und kann von Antragstellenden explizit ausgewählt werden. Gleichzeitig entfällt die sektorspezifische Priorität. Somit können Projekte sich neben der Unterstützung der Ukraine für Publikumsentwicklung, soziale Inklusion, ökologische Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Internationalität als ein Schwerpunkt des Projekts entscheiden. Für ein Kooperationsprojekt müssen mindestens eine und maximal zwei Prioritäten auswählt werden.

Eine kleine Änderung betrifft unmittelbar die Antragstellung: ab nun darf das Antragsformular (Application Form Part B) die Gesamtlänge von 50 Seiten nicht überschreiten.

Antragsunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen (Call Document) zu den jeweiligen Kategorien finden Sie im Funding and Tenders Opportunity Portal (FTOP) je Kategorie veröffentlicht:

Kleine Kooperationsprojekte

Mittlere Kooperationspojekte

Wir empfehlen Ihnen, die Ausschreibungsunterlagen gründlich zu lesen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen gerne zur Seite – von der Projektidee bis zur Einreichung des Antrags. Hier finden Sie unser Beratungsangebot.