Ausschreibung Europäische Kooperationsprojekte 2026 veröffentlicht
Stand 10.03.2026
Es ist Zeit für grenzübergreifende Zusammenarbeit: der Call für Europäische Kooperationsprojekte wurde am 5. März 2026 veröffentlicht. Mit diesem Förderbereich unterstützt die Europäische Kommission Kulturprojekte, in denen Organisationen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern zusammenarbeiten und europäische Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Organisation (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).
Die Ausschreibungsfrist ist am 5. Mai 2026 (17:00 Uhr MEZ).
Antragsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen (Call Document) zu den jeweiligen Kategorien finden Sie im Funding and Tenders Opportunity Portal (FTOP) je Kategorie veröffentlicht:
Wir empfehlen Ihnen, die Ausschreibungsunterlagen gründlich zu lesen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen gerne zur Seite – von der Projektidee bis zur Einreichung des Antrags. Hier finden Sie unser Beratungsangebot.
Neuerungen im Förderbereich
Zur Begrenzung von Einreichungen pro Institution („Capping“) gilt:
- eine Organisation darf pro Call maximal einmal als Koordinator beteiligt sein (ungeachtet der Kategorie).
- eine Organisation darf pro Call maximal an insgesamt drei Anträgen beteiligt sein (ungeachtet der Kategorie).
- Neu: Assoziierte Partner und affiliated entities zählen nicht mit; Beteiligung dieser ist beliebig oft möglich.
- Das Konsortium ist für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich.
- Neu: Der Koordinator muss von jeder offiziellen Partnerorganisation eine schriftliche Zustimmung des bevollmächtigten Vertreters einholen und aufbewahren, um sie ggf. der EACEA vorzulegen.
- Bitte beachten Sie: Eine Überschreitung der erlaubten Beteiligungen kann schwerwiegende Konsequenzen bis hin zur Ablehnung aller betroffenen Anträge nach sich ziehen!
Bitte beachten: Call-Dokument, SS. 15-16.
Empfehlungen zum „Capping“:
- Nutzen Sie alle verfügbaren technischen Mittel, um vor Ablauf der Einreichungsfrist Ihre Aufnahme in Projektvorschlägen zu prüfen:
- Berücksichtigen Sie automatische Benachrichtigungen zur Verwendung Ihrer PIC und
- kontrollieren Sie regelmäßig und direkt vor Einreichung den Benutzerbereich im „Funding & Tenders“-Portal unter „My proposals“.
- Sollten Sie vor der Frist unbefugt in einen Vorschlag aufgenommen worden sein, kontaktieren Sie den Koordinator und bitten auf Entfernung aus dem Projektantrag. Dokumentieren Sie den Vorgang.
- Sollten Sie unbefugt in einen Vorschlag aufgenommen worden sein und der Koordinator weigert sich, Sie zu entfernen, reichen Sie bitte umgehend eine „Beschwerde über unbefugte Aufnahme“ über das Kontaktformular im Portal beim SEP-Service-Desk ein. Dokumentieren Sie den Vorgang.
- Überprüfen Sie nach der Frist sofort, ob die maximale Beteiligungsgrenze von drei Anträgen eingehalten wurde. Informieren Sie bei Problemen unverzüglich den IT-Helpdesk über das FTOP Portal.
Neue Formulierung bei der EU overarching priority „International relations“:
Die Priorität wurde offener formuliert und ermöglicht damit eine erleichterte Anknüpfung an diese Priorität. Der Fokus liegt auf der Förderung kultureller Vielfalt, des interkulturellen Dialogs und von Partnerschaften für Frieden und Zusammenarbeit, insbesondere mit EU-Beitrittskandidaten und Ländern der Nachbarschaftspolitik.
Bitte beachten: Call-Dokument, SS. 8-9.
Neues Referenzdokument:
Der Culture Compass for Europe wird als neues Strategiepapier der Europäischen Kommission im Bereich KULTUR aufgeführt. Die Projekteinreichungen sollten klar darlegen, wie sie zur Umsetzung der Leitprinzipien des Kulturkompasses beitragen werde.
Bitte beachten: Call-Dokument, SS. 6-7 und SS. 9-10.
Neuer Leitfaden:
Hinweise zu Beantragung, Bewilligung und Verwaltung von Lump Sum Grants sind jetzt im „How to manage your Lump Sum“-Guide zu finden.
Bitte beachten: Call-Dokument, S. 5.