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Wir erwarten Ende Februar den Beginn des Bewerbungszeitraums für „Europäische Kooperationsprojekte 2026“. In unserem Beratungsfahrplan erklären wir, wie wir zur Antragstellung beraten und haben dort weitere hilfreiche Informationen und Materialien verlinkt.

Zu unserem kostenlosen Service gehört auch, Ihren Antrag zu lesen und Feedback zum Application Form Part B und zum Budgetformular zu geben. Wenn Sie diesen Antragscheck in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich dafür im Vorfeld bei uns anmelden und einige Vorgaben sowie unsere Frist beachten. 

Wichtige Hinweise zum Antragscheck:

  • Anmeldung: Sie müssen sich bei uns im Vorfeld für den Antragscheck anmelden. Die Anmeldung wird voraussichtlich ab dem 5. März möglich sein. Bitte verfolgen Sie hierzu unsere Website sowie unseren Newsletter.
  • Umfang: Wir machen pro Projekt einen intensiven Antragscheck. Der Antragscheck beinhaltet das Lesen von und Feedback zu folgenden Dokumenten: Application Form Part B und Budgetformular.

    Das Application Form Part B sollte möglichst weit ausgefüllt sein; wir lesen keine Stichwortsammlungen. Nicht ausreichend oder falsch ausgefüllte Part B schicken wir nach erster formaler Prüfung zurück und können unter Umständen keinen Antragscheck mehr garantieren.

  • Format: Für den Antragscheck senden Sie uns die Dokumente bitte per Mail in folgenden Formaten zu:
    • Das Application Form Part B im Word/rtf-Format
    • Das Budgetformular im .xlsm-Format

  • Einreichung an uns: Im optimalen Fall hatten Sie im Vorfeld der Einreichung für den Antragscheck bereits Kontakt und ein Beratungsgespräch mit uns. Bitte senden Sie die Dokumente per Mail an jene Beraterin, mit der Sie bereits in Kontakt stehen. Sollten Sie bisher noch keinen direkten Kontakt mit uns gehabt haben, senden Sie die Mail für den Antragscheck bitte an info@ced-kultur.eu.

  • Beratung: Vor und nach einem Antragscheck stehen wir gerne bis zur Bewerbungsfrist für organisatorische und inhaltliche Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir die Anträge nur einmal lesen und keinen zweiten Antragscheck ermöglichen können.

  • Gewähr: Wir prüfen jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keine Vollständigkeit der Antragsprüfung garantieren. Wir raten Ihnen, den gesamten Antrag vor Einreichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Frist für den Antragscheck:

  • Wir benötigen Ihre Unterlagen mind. vier Wochen vor der Bewerbungsfrist der EU. In diesem Jahr ist die Frist für den Antragscheck der 7. April 2026.

  • Wir raten dringend dazu, uns den Antrag schon vor dem 7. April zu schicken. Mit mehr Vorlauf können wir mehr Zeit in die Beratung investieren, besseres Feedback geben und Sie haben mehr Zeit, um dieses einzuarbeiten.

  • Bitte beachten Sie, dass wir die Antragschecks nach Eingang der Unterlagen und nicht nach Anmeldezeitpunkt bearbeiten.

Weitere Hilfsmittel zur Antragstellung:

Neben dem Antragscheck stehen Ihnen folgende Hilfsmittel zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, diese zu nutzen:

Zu weiteren Formaten und Hinweisen zu unserer Beratung, halten wir Sie auch über unseren Newsletter auf dem Laufenden!

Warum handhaben wir das Verfahren so?

Die Anzahl der eingereichten Anträge für den Förderbereich Europäische Kooperationsprojekte hat sich seit 2021 verdoppelt, unsere personellen Kapazitäten leider nicht. Somit müssen wir einige Vorgehensweisen anpassen, um weiterhin eine inhaltlich gute sowie für alle transparente Beratung anzubieten und dabei die Belastungsgrenzen aller Mitarbeiter:innen zu beachten.