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Der Förderbereich Literaturübersetzungen unterstützt die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke in Europa.

Im Mittelpunkt des Förderbereichs steht die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung von europäischen Werken. Übersetzt werden können belletristische Werke (works of fiction) aller Genres. Die Werke müssen von europäischen Autor:innen stammen und von der Amtssprache eines teilnahmeberechtigten Landes in die Amtssprache eines anderen teilnahmeberechtigten Landes übersetzt werden. Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen.

Antragsverfahren starten

Nächste Deadline: 16.04.2024 (17:00 Uhr MEZ)

Gefördert werden Projektideen, die zu den folgenden Prioritäten des Förderbereichs passen:

  • Stärkung der transnationalen Verbreitung und Vielfalt der europäischen Literatur
  • Förderung der Übersetzung und Bewerbung von literarischen Werken aus weniger verbreiteten Sprachen
  • Publikumsentwicklung
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Buchsektors durch stärkere Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette

Gefragt ist ein strategisches Vorgehen bei Übersetzung, Verbreitung und Bewerbung. Projekte sollten die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteur:innen im Buchsektor verbessern und Grundsätze der fairen Entlohnung befolgen.

Darüber hinaus müssen alle Projekte zu folgenden Querschnittsthemen beitragen:

  • Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz

Es können Projekte in drei verschiedenen Größen beantragt werden:

  • Kleine Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von fünf bis zehn Werken
  • Mittlere Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von elf bis 20 Werken
  • Große Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von mindestens 21 Werken

Förderfähige Sprachen: Die Ausgangs- sowie die Zielsprache der übersetzten Werke muss eine offiziell anerkannte Sprache in einem teilnahmeberechtigten Land sein. Übersetzungen aus dem Lateinischen oder Altgriechischen sind ebenfalls förderfähig.

Förderfähige Werke: Eingereicht werden können belletristische Werke (works of fiction) von hohem literarischen Wert als Druckerzeugnis wie auch im digitalen Format (E-Books) sowie Hörbücher. Die Übersetzung von Sachbüchern ist nicht förderfähig.

Darüber hinaus gilt zu beachten:

  • Das Werk wurde in der Originalsprache bereits veröffentlicht.
  • Das Werk wurde noch nicht in die Zielsprache übersetzt (Ausnahme: wenn eine neue Übersetzung gerechtfertigt ist).
  • Die Autor:innen sind Staatsbürger:innen oder Einwohner:innen eines teilnahmeberechtigten Landes.

Förderfähig sind Verlage und Organisationen, die im Buch- und Verlagssektor aktiv sind. Der Antrag kann in zwei Kategorien gestellt werden:

  • Kategorie 1: Das Projekt wird von einer antragsberechtigten Organisation gestellt und durchgeführt.
  • Kategorie 2: Das Projekt wird von einem Konsortium aus mindestens zwei antragsberechtigten Organisationen gestellt und durchgeführt.

Hinweis: Große Übersetzungsprojekte mit mindestens 21 Werken können nicht von einem einzelnen Verlag, sondern nur von einem Konsortium aus mindestens zwei Organisationen eingereicht werden.

Folgende formelle Kriterien müssen von den antragstellenden Organisationen erfüllt werden:

Rechtsstatus juristischer Person: Die antragstellende Organisation muss eine juristische Person sein, z.B. Verlage oder Verlagshäuser. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Zweijährige rechtliche Existenz: Die antragstellende Organisation (Koordinator) muss seit mindestens zwei Jahren über einen Rechtsstatus verfügen. Stichtag für die zweijährige rechtliche Existenz ist das Datum der Einreichfrist.

Verlegerische Tätigkeit: Die antragstellende Organisation muss verlegerische Tätigkeiten nachweisen können.

Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land: Die antragstellende Organisation muss ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben. Aktuell sind folgende Länder an Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigt:

  • die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Assoziierte Länder: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Tunesien

Eine vorläufige Liste der teilnahmeberechtigten Länder finden Sie hier.

Kleine Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 100.000 Euro bezuschusst werden.

Mittlere Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 Euro bezuschusst werden.

Große Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 300.000 Euro bezuschusst werden.

Die verbleibenden 40% müssen jeweils von den beteiligten Organisationen aufgebracht werden.

Die Antragstellung ist in der Regel einmal jährlich möglich. Die Einreichfrist der aktuellen Ausschreibungsrunde ist der 16. April 2024 um 17:00 Uhr (MEZ). Weiter gilt zu beachten:

  • Antragsunterlagen sind ca. zwei Monate (spätestens sechs Wochen) vor Einreichfrist verfügbar.
  • Zur Vorbereitung können die Unterlagen der jeweils letzten Ausschreibung genutzt werden.
  • Auswahlergebnisse sind ca. sechs Monate nach der jeweiligen Einreichfrist zu erwarten.
  • Projekte starten ca. neun Monate nach Antragstellung.
  • Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Verschiebungen der Einreichfristen sind möglich, sodass Sie in jedem Fall die aktuellen Meldungen des CED KULTUR (z.B. Newsletter) verfolgen sollten.

Bei der Bewertung des Antrags wird sich auf vier Kriterien bezogen:

  • Relevanz: Werden die oben genannten Ziele und Prioritäten erfüllt? Wird die Diversität im europäischen Buchsektor durch das Projekt gesteigert?
  • Qualität der Inhalte und Aktivitäten: Tragen die geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Prioritäten und der Projektziele bei? Sind alle Partner eingebunden und ist die Planung realistisch?
  • Projektmanagement: Wird die Zusammenarbeit im Projekt gut koordiniert? Ist das Budget angemessen?
  • Kommunikation und Verbreitung: Gibt es eine Strategie, um die Zielgruppen zu erreichen und das gesamte Projekt sichtbar zu machen? Sieht die Planung vor, die Ergebnisse längerfristig zu verbreiten?

Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren von Vertreter:innen der EU und Expert:innen aus teilnahmeberechtigen Ländern ausgewählt. Interessierte können sich als nationale Expert:innen auf den Aufruf zur Expert:innensuche bewerben.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Funding and Tenders Opportunities Portal (FTOP). In unserem Video-Tutorial zum FTOP erklären wir Ihnen, wie Sie einen Zugang dafür anlegen. Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht. Die aktuellen Unterlagen und Dokumente finden Sie weiter unten auf der Seite.

Ihr Kontakt

Antragsunterlagen

Die Angaben zum Förderbereich auf unserer Website dienen der ersten Orientierung. Wenn Sie eine Antragstellung planen, müssen Sie die offiziellen Unterlagen lesen. Sie finden hier Ansichtsexemplare. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte die Dokumente aus dem Antragsportal der EU für Literaturübersetzungen im Förderbereich „Circulation of European literary works“.

Sobald die neue Ausschreibung verfügbar ist, finden Sie die neuen Antragsdokumente und alle weiteren Informationen auch im Funding and Tenders Portal (FTOP).

Translators on the Cover

Die EU hat den Bericht „Translators on the Cover“ herausgebracht. Er enthält Empfehlungen für und Best Practice aus dem Übersetzungsbereich.

Videotutorial zum Antragsportal der EU