Zweite Ausschreibungsrunde der Mobilitätsförderung i-portunus startet
09.12.2020
Das Pilotprogramm i-Portunus geht 2020 in die zweite Runde. Im Auftrag der EU-Kommission testet das Konsortium unter Leitung des Goethe-Instituts erneut die Förderung individueller Künstler*innenmobilität. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wird es drei Einreichfristen geben. Gefördert wird (soweit möglich) die physische Mobilität, aber auch digitale oder hybride Formate. Die Ausschreibungen richten sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, Literaturübersetzungen, Architektur und Kulturerbe.
Die ersten drei Ausschreibungen sind veröffentlicht:
- i-Portunus für Literaturübersetzungen - Einreichfrist 28. Februar 2021 (18.00Uhr MEZ)
Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten für internationale Kooperationen, Residenzen und/ oder Weiterbildungen von literarischen Übersetzer*innen. Reiseziel und Wohnsitz müssen in einem am Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigten Land liegen.
- i-Portunus für Musik - Einreichfrist 28. Februar 2021 (18.00Uhr MEZ)
Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten für internationale Kooperationen, Residenzen und/ oder Weiterbildungen von Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen, vorzugsweise aus den Bereichen Klassik, Jazz und traditionelle Musik. Reiseziel und Wohnsitz müssen in einem am Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigten Land liegen.
- i-Portunus für Architektur - Einreichfrist 14. März 2021 (18.00Uhr MEZ)
Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten für internationale Kooperationen, Residenzen und/ oder Weiterbildungen von Architekt*innen und Kulturschaffenden, die im Bereich Architektur tätig sind. Reiseziel und Wohnsitz müssen in einem am Programm Kreatives Europa KULTUR teilnahmeberechtigten Land liegen.